Ab Freitag, 7. April 2017, darf Hausgeflügel die Ställe wieder verlassen und wieder im Freien gehalten werden.

„Die vollständige Aufhebung der Stallpflicht ermöglicht ein neuer Erlass des Landes, der eine Neubewertung der Risikogebiete in Niedersachsen vornimmt.“, erläutert Kreisveterinärin Dr. Astrid Krüger. „Aufgrund des weitgehend abgeschlossenen Frühjahresvogelzugs und der zunehmenden Deaktivierung des Virus durch höhere Tagestemperaturen sowie einer stärkeren UV-Strahlung ist davon auszugehen, dass sich die Infektionsgefahr in Landkreisen mit geringer Geflügeldichte, wie dem Landkreis Harburg, weiter vermindern wird. Nur in Landkreisen mit hoher Geflügeldichte, also mehr als 1.000 Tieren pro Quadratkilometer, in denen sich auch Hausgeflügel mit der Vogelgrippe angesteckt hatte, führt die Aufstallungspflicht weiter zu einer Risikominimierung.“

 

Die Geflügeldichte im Landkreis Harburg beträgt lediglich 216 Tiere pro Quadratkilometer. Außerdem hält auch die aktuelle Risikoanalyse des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) eine Stallpflicht in Gebieten mit großen Wildvogelbeständen nicht mehr für erforderlich. Da eine Ansteckung von Geflügel mit dem Vogelgrippevirus weiter nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt das Veterinäramt des Landkreises weiter eine sorgfältige Einhaltung der bekannten Biosicherheitsmaßnahmen. Geflügelhalter sollen zudem weiter sicherstellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Außerdem sollte Hausgeflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und Futter, Einstreu sowie sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Stallpflicht im Landkreis Harburg wird komplett aufgehoben