Veterinäramt ruft Geflügelhalter auf, ihre Tiere in Stallhaltung unterzubringen und Bio-Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten

Die Geflügelpest breitet sich in Norddeutschland aus: In einem Geflügelbetrieb und bei zahlreichen Wildvögeln in Schleswig-Holstein wurde vergangene Woche das für Geflügel hochansteckende Virus nachgewiesen.

Auch bei einer Wildente im Landkreis Cuxhaven sowie bei Wildvögeln in Hamburg und Schleswig-Holstein wurde das Virus festgestellt. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg ruft deshalb alle Geflügelhalter dazu auf, ihre Tiere bereits jetzt freiwillig aufzustallen.

„Dadurch kann verhindert werden, dass das Virus durch ziehende Wildvögel in die Tierbestände eingetragen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Geflügelpest auch im Landkreis Harburg ausbricht, ist nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts hoch“, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz, zu der das Veterinäramt gehört. Derzeit führe das Veterinäramt eine eigene Risikobewertung durch, die Voraussetzung dafür ist, eine Aufstallung aller Geflügelbestände anordnen zu können. „Geflügelhaltungen, die bisher nicht beim Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds registriert sind, sollten dies nun unbedingt nachholen“, so Völker.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Beim Menschen wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt in seiner aktuellen Bewertung das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen als hoch ein.

Zum Schutz des eigenen Geflügels sollten alle Tierhalter die bereits jetzt geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn Wildvögel dazu Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Kreisveterinäramt umgehend gemeldet werden: Mail: veterinaerdienst@lkharburg.de, Telefon: 04171 – 693 466. Tiere, die im eigenen Garten, auf dem eigenen Grund oder in der freien Natur gefunden werden, sollten dabei keinesfalls mit bloßen Händen angefasst werden.

„Dadurch kann verhindert werden, dass das Virus durch ziehende Wildvögel in die Tierbestände eingetragen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Geflügelpest auch im Landkreis Harburg ausbricht, ist nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts hoch“, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz, zu der das Veterinäramt gehört. Derzeit führe das Veterinäramt eine eigene Risikobewertung durch, die Voraussetzung dafür ist, eine Aufstallung aller Geflügelbestände anordnen zu können. „Geflügelhaltungen, die bisher nicht beim Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds registriert sind, sollten dies nun unbedingt nachholen“, so Völker.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Beim Menschen wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt in seiner aktuellen Bewertung das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen als hoch ein.

Zum Schutz des eigenen Geflügels sollten alle Tierhalter die bereits jetzt geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn Wildvögel dazu Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Kreisveterinäramt umgehend gemeldet werden: Mail: veterinaerdienst@lkharburg.de, Telefon: 04171 – 693 466. Tiere, die im eigenen Garten, auf dem eigenen Grund oder in der freien Natur gefunden werden, sollten dabei keinesfalls mit bloßen Händen angefasst werden.

Kreis-Veterinäramt empfiehlt freiwillige Stallpflicht