Die Vogelzugsaison des Frühjahrs ist weitestgehend abgeschlossen. Der Landkreis Harburg hebt die zum Schutz vor einer Verbreitung der Geflügelpest (aviäre Influenza) bisher bestehende Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet darum ab Freitag, 23. April 2021 auf.

 

„Nach dem Ende des Vogelzugs können wir die Stallpflicht für Geflügel nun aufheben“, so Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch das Veterinäramt umfasst. „Wir müssen die Situation jedoch genau im Auge behalten. Alle Geflügelhalter sollten weiter vorsichtig sein und die regulären Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltung unbedingt einhalten.“

Alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter haben die gesetzliche Verpflichtung folgende Maßnahmen einzuhalten:

  • Geflügel darf nur unter einem Dach oder im Stall gefüttert und getränkt werden. Darüber fliegende oder die Futterstellen anfliegende Wildvögel könnten durch ihren Kot das Futter sowie Wasserstellen verunreinigen und Erreger übertragen.
  • Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Wasserstellen haben. Oberflächenwasser darf nicht zum Tränken verwendet werden.
  • Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge im Bestand (auch Todesfälle) mit den Adressen der Käufer und Verkäufer einzutragen sind. Außerdem müssen die Halter ein Besucherbuch führen, in das sich jede Person eintragen muss, die den Geflügelstall oder -auslauf betreten hat.

Fragen beantwortet das Veterinäramt des Landkreises Harburg gerne telefonisch (04171 / 693 466) oder per E-Mail tiergesundheit@lkharburg.de).

Quelle: https://www.landkreis-harburg.de/portal/meldungen/gefluegelpest-ende-des-vogelzugs-gefluegel-stallpflicht-ab-23-april-2021-aufgehoben-901006377-20100.html?rubrik=1000042

 

Stallpflicht im Landkreis Harburg nach knapp 160 Tagen aufgehoben