Im Landkreis Harburg kann durch das zuständige Veterinäramt eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden, wenn ein erhöhtes Risiko für die Einschleppung der Geflügelpest besteht – zum Beispiel durch bestätigte Fälle bei Wildvögeln oder in benachbarten Regionen.
Was bedeutet das konkret?
Während der Stallpflicht müssen Hühner, Enten, Gänse, Puten und anderes Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter überdachten, gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Ausläufen gehalten werden. Ziel ist es, den Kontakt zu Wildvögeln und damit die Gefahr einer Ansteckung mit der hochansteckenden Geflügelpest (auch „Vogelgrippe“ genannt) zu vermeiden.
Wer ist betroffen?
Die Maßnahme gilt für alle Geflügelhalter – unabhängig von der Anzahl der Tiere oder der Haltungsform. Auch Hobbyhalter mit wenigen Tieren sind verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen.
Was ist zu tun?
- Achten Sie auf aktuelle Hinweise des Veterinäramts Landkreis Harburg.
- Sorgen Sie für eine sichere Unterbringung Ihres Geflügels.
- Melden Sie auffällige Krankheits- oder Todesfälle umgehend.
- Halten Sie die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Schutz Ihres Bestands ein.
Aktuelle Informationen zur Stallpflicht und zur Lage der Geflügelpest im Landkreis Harburg finden Sie unter:
(Stichwort: Geflügelpest / Tierseuchen)
Der Vorstand unseres Vereins steht allen Mitgliedern bei Rückfragen gerne beratend zur Seite.