Gesetzliche Pflichten für Hobbyhalter
Auch wer Geflügel nur als Hobby hält, muss bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Diese dienen dem Schutz der Tiere, der Seuchenprävention und der Nachverfolgbarkeit im Ernstfall.
Meldepflicht beim Veterinäramt
Jede Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Wachteln oder anderem Geflügel muss vor Beginn beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Dabei müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des Halters
- Tierarten und Anzahl der Tiere
- Nutzungsart (z. B. Hobbyhaltung)
- Standort der Tiere
- Haltungsform (Stall oder Freiland)
Anmeldung bei der Tierseuchenkasse
In Niedersachsen ist zusätzlich eine Anmeldung bei der Tierseuchenkasse erforderlich.
Diese dient der finanziellen Absicherung im Seuchenfall und ist auch für Hobbyhalter verpflichtend.
Impfpflicht gegen Newcastle-Krankheit
Alle Hühner und Puten müssen regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden.
Diese Impfung darf nur durch einen Tierarzt erfolgen und muss in bestimmten Abständen wiederholt werden.
➡ Unser Verein organisiert diese Impfung zentral über einen Vereinstierarzt. Mehr dazu findest du auf unserer Impfseite.
Dokumentationspflich
Alle Halter müssen ein Register führen, in dem Zu- und Abgänge von Tieren dokumentiert werden.
Darin müssen u. a. folgende Angaben enthalten sein:
- Datum des Zugangs/Abgangs
- Art und Anzahl der Tiere
- Name und Anschrift des bisherigen bzw. neuen Halters
- ggf. Transportunternehmen
Das Register muss mindestens drei Jahre aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.
Weitere Hinweise zur Haltung
- Tiere müssen artgerecht untergebracht und versorgt werden
- Zugang zu frischem Wasser und geeignetem Futter ist Pflicht
- Ausläufe müssen gegen Wildvögel gesichert sein
- Bei auffälligen Krankheitszeichen muss ein Tierarzt hinzugezogen werden