Die Stallpflicht für Hausgeflügel wird in weiten Teilen des Landkreises Harburg ab Mittwoch, 15. Februar 2017, aufgehoben. Ausgenommen sind die Zugvogelgebiete entlang der Elbe und weitere Bereiche, die wichtige Lebensräume für große Wildvögelbestände bilden:

 

 Stallpflicht aufgehoben

Die Stallpflicht gilt im nördlichen Kreisgebiet weiter auf dem gesamten Gebiet der Samtgemeinde Elbmarsch. In der Stadt Winsen muss Hausgeflügel in den Gemarkungen Gehrden, Hoopte, Laßrönne, Stöckte und Tönnhausen sowie im Stadtgebiet (Gemarkung Winsen) im Bereich nördlich der Landesstraße L 217 (Tönnhäuser Weg, Altstadtring, Hamburger Straße, Autobahnzubringer) in den Ställen bleiben. In der Gemeinde Stelle besteht die Aufstallungspflicht im Gebiet nördlich der Bahnstrecke Hamburg-Hannover, in der Gemeinde Seevetal im Bereich nördlich der Bahnstrecke Hamburg-Hannover liegt. Im Südwesten des Landkreises sind Teile der Gemarkungen Heidenau, Dohren, Halvesbostel, Tostedt und Wistedt von der andauernden Stallpflicht betroffen.

„Grundlage der kreisweiten Stallpflicht war eine Risikobewertung des Friedrich Löffler Instituts, erläutert Kreisveterinärin Dr. Astrid Krüger. „Nun hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium die aktuelle Geflügelpestsituation per Erlass in Gebieten mit einer Geflügeldichte von weniger als tausend Tieren pro Quadratkilometer neu bewertet. Eine kreisweite Aufstallung führt demnach nicht zu einem höheren Schutz vor Ansteckung“.

Die Geflügeldichte im Landkreis Harburg liegt unter 1.000 Tieren pro Quadratkilometer. Daher kann die Stallpflicht für weite Teile des Kreisgebietes aufgehoben werden. Für bedeutsame Wildvogelgebiete – im Landkreis Harburg betrifft dies den Bereich entlang der Elbe mit den Elbmarschen sowie die Moorflächen im süd-östlichen Kreisgebiet westlich von Heidenau – hat das Landwirtschaftsministerium eine separate Risikobewertung neu vorgenommen. In diesen Gebieten besteht durch den Vogelzug weiter ein hohes Ansteckungsrisiko für Hausgeflügel durch Kontakt mit Wildvögeln. Dort bleiben die Stallpflicht und alle per Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 angeordneten Maßnahmen weiter in Kraft.

Weiterhin strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen

Dr. Astrid Krüger fordert weiterhin alle Geflügelhalter zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Seucheneinschleppung auf: „Das Geflügelpestvirus kommt in Deutschland weiterhin fast flächendeckend in bei Wildvögeln vor. Alle Geflügelhalter, die ihre Tiere jetzt wieder im Freien halten dürfen, sollten auch weiterhin im Stall oder unter einem Dach gefüttert werden füttern, um keine Wildvögel anzulocken. Zudem sollten Personen, die Geflügelhaltungen aufsuchen, sollten andere Geflügelhaltungen in den folgenden 72 Stunden nicht betreten.“

Im Landkreis Harburg läuft weiter ein umfangreiches Wildvogel-Monitoring. Dabei wurde nach wie vor kein Geflügelpestfall festgestellt. Verendete Wildvögel müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden, Telefon: 0 41 71 – 69 36 53.

Stallpflicht im Landkreis Harburg wird größtenteils aufgehoben