Für das gesamte Gebiet des Landkreises Harburg gilt weiter eine strikte Stallpflicht für Geflügel und die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.

 

Für alle Geflügelhalter, auch Kleinsthalter, gelten weiterhin zudem bundesweit verschärfte Hygienemaßnahmen, um zu verhindern, dass Vogelgrippe in die Tierbestände eingetragen wird. Der Gesundheitszustand sämtlichen Geflügels muss genau überwacht werden und jeder Verdacht auf Geflügelpest umgehend an das Veterinäramt gemeldet werden.
Im Landkreis Harburg läuft weiter ein umfangreiches Wildvogel-Monitoring. Dabei wurde nach wie vor kein Geflügelpestfall festgestellt. Verendete Wildvögel müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden, Telefon: 0 41 71 – 69 36 53.

Stallpflicht im Landkreis Harburg bleibt bestehen