Vorsorgliche Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest gelten auch in Hamburg

In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und in Baden-Württemberg ist bei verendeten Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Hamburg verhängt deshalb zum vorbeugenden Schutz von Geflügel ein Aufstallungsgebot. Es gilt ab kommenden Montag, 14. November 2016. In der Hansestadt sind rund 1000 Geflügelhalter von der Stallpflicht betroffen, Ausnahmen für Hobbyhalter gibt es nicht. Hühner, Puten und Enten und anderes Geflügel müssen in Ställen oder überdachten Volieren untergebracht werden. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
Vorsorgliche Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest gelten auch in Hamburg

Seit dem Wochenende waren an mehreren Seen in Schleswig-Holstein hunderte toter Wasservögel aufgefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor bestätigte die Infektion mit hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) vom Subtyp H5N8. Daneben ist unter anderem auch in Mecklenburg-Vorpommern, in Polen unweit der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Bodensee-Region bei verendeten Wildvögeln das aviäre Influenza-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen worden. In Hamburg gibt es bis dato keine nachgewiesenen Fälle.

Zum Schutz des Hausgeflügels wurde aber auch in Hamburg vorsorglich beschlossen, das so genannte „Aufstallungsgebot“ umzusetzen. Alle registrierten Geflügelhalter werden schriftlich informiert, den möglichen Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln zu unterbinden. Darüber hinaus gelten allgemeine Schutzmaßregeln, wie z.B. Wildvögeln keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen zu gewähren und Tiere nicht mit Oberflächenwasser zu tränken, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Diese vorsorglichen Schutzmaßnahmen gelten auch für das angekündigte Winterquartier der Alsterschwäne.

Unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel sind durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Bei Beständen von über 100 Tieren müssen zudem Aufzeichnungen über verendete Tiere gemacht werden. In allen Verdachtsfällen ist umgehend das zuständige Verbraucherschutzamt im betreffenden Bezirk zu informieren. Weitere Detailfragen von Geflügelbesitzern zum Aufstallungsgebot beantworten ebenfalls die zuständigen Verbraucherschutzämter bzw. die dort integrierten Veterinärämter. Diese nehmen auch Meldungen über eventuelle Funde toter Wildvögel entgegen. Unter dem Stichwort „Geflügelpest“ können Hamburgerinnen und Hamburger ab morgen auch über die zentrale Rufnummer des Bürgertelefons unter 040 – 115 Funde toter Wildvögel melden. Die Anrufe werden dann an die entsprechenden Verbraucherschutzämter in den Bezirken weitergeleitet. Die toten Wildvögel werden eingesammelt und untersucht.

Bislang keinen Nachweis des aktuellen Geflügelpesterregers H5N8 in Hamburg

Auch wenn es bislang keinen Nachweis des aktuellen Geflügelpesterregers H5N8 in Hamburg gibt, gelten beim Fund verendeter Wildvögel die üblichen Vorsichtsmaßnahmen: Tote Tiere sollten nicht angefasst werden; Hunde sollten – auch wo dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist – angeleint werden.

Weitere Informationen stehen in Kürze auf der Seite der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) unter www.hamburg.de/tiere zur Verfügung.

Auf der Homepage Hamburg.de wurde eine extra Seite zu diesem Thema eingerichtet, diese Seite wird aufgrund der aktuellen Lage ständig aktualisiert.
http://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/4405926/gefluegelpest/

Aufstallungspflicht für Geflügel in Hamburg erlassen