Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 13.02.2017 eine Pressemitteilung herausgegebenen die uns Hobbyzüchtern, bezüglich der Stallpflicht, Mut macht.

Ebenso wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen hat Niedersachsen jetzt aufgrund einer neuen Risikobewertung ein Ende der Stallpflicht für Geflügel in Teilen des Landes verfügt. Nur noch in Landkreisen mit einer besonders hohen Geflügeldichte und dort, wo ein besonderes Wildvogel-Risiko besteht, soll die Stallpflicht bestehen bleiben. Das hat das Landwirtschaftsministerium mit einem Erlass an die Landkreise neu geregelt. Demnach soll nur noch in Kreisen mit einer Geflügeldichte von mehr als 1000 Stück Geflügel pro Quadratkilometer die flächendeckende Aufstallung gelten. Dies würde auf zehn Landkreise insbesondere im Weser-Ems-Gebiet zutreffen. Die neue Regelung soll ab Mittwoch gelten.

In den anderen Landkreisen können die Behörden nur noch dort eine Teil-Aufstallung verfügen, wo von einem besonders hohen Risiko einer Ansteckung mit Geflügelpest ausgegangen wird. Das gilt für die sogenannten avifaunistisch wertvollen Gebiete mit einer hohen Anzahl an Wild- und Zugvögeln. Für kleinere Betriebe und Hobbyhaltungen, die ihre Bestände effektiv vor Wildvögeln schützen, soll es auch in Landkreisen mit allgemeiner Stallpflicht Ausnahmen geben. „Für das Tierwohl ist eine so lange Stallpflicht mit großen Problemen behaftet“, sagte Agrarminister Christian Meyer. „Bisher sind vor allem Großbestände von der Geflügelpest betroffen.“

Eine Übersicht zu den Landkreisen, in denen weiterhin die Stallpflicht gelten soll, gibt es im folgendem Link:

Karte Geflügeldichte in Niedersachsen – Landkreise mit mehr als 1000 Stück Geflügel pro km2

Stallpflicht im Landkreis Harburg demnächst aufgehoben?